Adoption Digital
Wenn leibliche Eltern nicht für ihre Kinder sorgen können, werden diese unter bestimmten Voraussetzungen von anderen Familien aufgenommen. Wird die komplette Sorge übernommen, spricht man von einer Adoption. Grundsätzlich kann zwischen Fremd-, Stiefkind-, Verwandten- sowie Auslandsadoptionen unterschieden werden. Die Adoption erfolgt auf Antrag beim Familiengericht. Das Familiengericht kann außerdem eine im Ausland erfolgte Adoption anerkennen. Eine Adoption kann auch für Volljährige beantragt werden. Kinder können weiterhin als Pflegekinder aufgenommen werden, wobei die Pflegefamilien dann die elterlichen Aufgaben übernehmen.
Verfügbare Antragsstrecken sind:
- Begleitung des Kindes auf der Suche nach der Herkunft Begleitung
- Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerberinnen u. -bewerbern für eine Inlandsadoption Feststellung
- Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerberinnen u. -bewerbern für eine internationale Adoption (allgemein) Festlegung
- Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerberinnen u. -bewerbern für eine internationale Adoption (länderspezifisch) Feststellung
- Erklärung, durch die der Vater auf die Übertragung der Sorge verzichtet Begleitung
- Fremdkindadoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption Begleitung
- Gebührenerhebung bei einer internationalen Adoption Erhebung
- Adoption eines ausländischen Kindes Begleitung
- Internationale Adoption eines Kindes Beschluss der Umwandlung einer schwachen in eine starke Adoption Begleitung
Weiterführende Informationen zum Onlinedienst (z.B. Produktdatenblatt, Informationspaket zur Mitnutzung, …) sind abrufbar unter: Adoption Digital - Bremer Portal für Mitnutzung (bremen.de)
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Art des Produktes:
EfA-Dienst -
Status:
Produktiv -
Themenfeld:
Familie und KindThemenfeld
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Unentgeltlich nachnutzbar bis:
31.12.2026 -
Vorlage im BUS:
NeinVorlage im BUS
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Zustellkanal:
OSCI / XTA, dDataboxZustellkanal
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Zuständiges Fachressort:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung -
Zuständigkeiten:
Kreise, Kreisfreie Städte