Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen
Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Regelmäßige Untersuchungen von Trinkwasser stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben und Grenzwerte eingehalten werden. Amtliche Kontrolluntersuchungen der Gesundheitsämter ergänzen die Untersuchungen der Wasserversorgungsunternehmen. Darüber hinaus werden die Hausinstallationen in größeren Mietshäusern in regelmäßigen Abständen auf Legionellen kontrolliert. Dazu bestehen Prüfungs- und Anzeigepflichten. Informationen erteilen das jeweils zuständige Gesundheitsamt, Wasserversorgungsunternehmen, der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches sowie das Umweltbundesamt.
In diesem Onlinedienst können die Arten:
- Zentrale Wasserversorgungsanlage
- Dezentrale Wasserversorgungsanlage
- Eigenwasserversorgungsanlage
- Mobile Wasserversorgungsanlage
- Gebäudewasserversorgungsanlage
- Zeitweilige Wasserversorgungsanlage
angezeigt werden.
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Art des Produktes:
EfA-Dienst -
Schutzbedarfsfeststellung:
HochSchutzbedarfsfeststellung
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Status:
Produktiv -
Technologie:
GovOS -
Themenfeld:
GesundheitThemenfeld
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Unentgeltlich nachnutzbar bis:
31.12.2026 -
Verfügbarkeit:
Zentraler Rollout -
Vorlage im BUS:
JaVorlage im BUS
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Zustellkanal:
FIT-Connect, OSCI / XTA, beBPo (besondere Behörden Postfach)Zustellkanal
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Zuständiges Fachressort:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung -
Zuständigkeiten:
Kreisfreie Städte, Landkreise