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Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit



Diese Erklärung informiert darüber, wie man Kontakt aufnehmen kann, um Hilfe zu erhalten, sollte es Probleme mit der Barrierefreiheit geben. Sie enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Internetauftritts.

Sie gilt für die unter https://marktplatz.sachsen-anhalt.de/ veröffentlichte Internetseite eGovernment-Marktplatz des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt.

 

Kontaktformular für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular auf dieser Webseite.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit dieser Webseite und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt vertreten durch die damit beauftragten Dienstleister von Dataport AöR.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt. Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite  https://marktplatz.sachsen-anhalt.de/ ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22.08.2024 durchgeführten Selbstbewertung. Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte/Funktionen sind nicht barrierefrei, sie befinden sich derzeit in Bearbeitung:

  • Kontrast (1.4.6):
    Bei einem Textfeld und bei einer Überschrift liegt das Kontrastverhältnis zwischen Vorder- und Hintergrund unterhalb der Vorgabe.
  • Visuelle Präsentation (1.4.8b):
    Die Zeilenlänge ist nicht in allen Fällen auf maximal 80 Zeichen begrenzt.
  • Kontextabhängig Hilfe (3.3.5):
    Bei wichtigen Dateneingaben und Inhaltselementen steht keine zusätzliche Hilfestellung zur Verfügung.
  • Fehlervermeidung wird unterstützt (3.3.6):
    Bei wichtigen Dateneingaben gibt es aktuell keine Möglichkeit, die Dateneingabe rückgängig zu machen oder sie vor dem Abschicken zu überprüfen und zu korrigieren.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Angebotene PDF-Dokumente sind (teilweise) nicht barrierefrei erstellt worden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 11. März 2024 erstellt und zuletzt am 22. August 2024 aktualisiert.