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Beistandschaft-Online

Bremen

Beistandschaft-Online

Im Rahmen einer Beistandschaft nimmt das Jugendamt die Interessen des Kindes im Auftrag des alleinerziehenden Elternteils gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil wahr und setzt diese bei Bedarf auch vor Gericht durch. Dazu stellen Beistände die Vaterschaft fest, machen bestehende Unterhaltsansprüche geltend und verfügen über diese. Wenn der Unterhaltsanspruch des Kindes abschließend berechnet werden konnte, hat der unterhaltspflichtige Elternteil die Möglichkeit, diese Verpflichtung vor dem Jugendamt urkundlich anzuerkennen. Beim Jugendamt kann ein Antrag auf Beistandschaft gestellt schriftlich beantragt und jederzeit schriftlich beendet werden.

Verfügbare Antragsstrecken sind:

  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung
  • Vaterschaftsfeststellung Beratung und Unterstützung
  • Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

 Link zum EfA-Marktplatz

Weiterführende Informationen zum Onlinedienst (z.B. Produktdatenblatt, Informationspaket zur Mitnutzung, Anbindungsdokumente, …) sind abrufbar unter: Beistandschaft Online - Bremer Portal für Mitnutzung (bremen.de)