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Besonderes Behördenpostfach (beBPo)

Besonderes Behördenpostfach (beBPo)

Gemäß dem Runderlass "Sichere Übermittlungswege in der unmittelbaren Landesverwaltung im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden" sind alle Landesbehörden und Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt verpflichtet, das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) als sicheren Übermittlungsweg zu nutzen.

Wenn Sie ein neues beBPo einrichten oder den Namen eines bestehenden beBPo ändern möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor.

  1. Antragstellung bei der beBPo-Prüfstelle: Senden Sie Ihren Antrag an die beBPo-Prüfstelle unter der E-Mail-Adresse dataportbebpopruefstellest@dataport.de. Sie erhalten von dort das erforderliche Antragsformular.
  2. Bereitstellung der erforderlichen Software und Handreichungen: Für die Installation und Nutzung des beBPo benötigen Sie die Software COM Vibilia beBPo Edition sowie entsprechende Handreichungen. Diese stellt Ihnen das Dataport Governikus-Supportteam zur Verfügung. Sie erreichen den Support unter der E-Mail-Adresse dataportgovernikus-support@dataport.de.

  • Status:

    Verfügbar
  • EGovG LSA §17:

    Abs. 4 - Zugang für die Übermittlung elektronische Dokumente, Abs. 5 - Sichere elektronische Zugänge