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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier erhalten Sie Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit dem eGovernment-Marktplatz Sachsen-Anhalt.

Allgemeines

Wofür wird der eGovernment-Marktplatz bereitgestellt?

Der Marktplatz bietet kommunalen Vollzugsbehörden und Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung eine einfache Übersicht über verfügbare Online-​Dienste (§2 Abs.8 OZG iVm §16 Abs. 1 S. 2 EGovG LSA), Basisdienste (§16 Abs. 1 S.2, §17 EGovG LSA) und weitere Angebote. Diese Angebote umfassen auch alle zugehörigen Informationen. Die Nachnutzung erfolgt effizient über einen standardisierten Bestellprozess.

Wer ist für den eGovernment-Marktplatz verantwortlich?

Die Inhalte der Plattform verantwortet das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID). Für die technische Umsetzung ist der IT-Dienstleister Dataport AöR beauftragt.

Müssen die Angebote zwingend über den eGovernment-Marktplatz für die Nutzung/Nachnutzung bestellt werden?

Ja, ein systematischer Umgang mit den Bestellvorgängen über die zentrale Plattform sorgt für mehr Übersichtlichkeit und Transparenz bei den kommunalen Vollzugsbehörden sowie den Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung. Gleichzeitig werden die notwendigen Prozessschritte bei der Nachnutzung von Online-Diensten und Basisdiensten beschleunigt und standardisiert.

Wie verbindlich ist die Bestellung eines Angebots im eGovernment-Marktplatz?

Die Nutzung der im Marktplatz angebotenen Online-Dienste und Basisdienste ist optional. Die kommunalen Vollzugsbehörden und Vollzugsbehörden der unmittelbaren Landesverwaltung haben die Freiheit, die angebotenen Dienste nach Bedarf auszuwählen und zu nutzen, ohne an eine feste Verpflichtung gebunden zu sein.

Welche Dienste kann ich auf dem eGovernment-Marktplatz zur Nachnutzung bestellen?

Zurzeit können Sie Basisdienste, Online-Dienste und Sonstiges, wie z. B. Geodaten und Karten über den Marktplatz zur Nachnutzung mit Hilfe eines standardisierten Bestellprozesses beziehen. Der Umfang des Angebots inklusive aller zugehörigen Informationen wird kontinuierlich erweitert.

Anmeldung

Wie kann ich mich für den eGovernment-Marktplatz registrieren?

Um den Registrierungsprozess erfolgreich abzuschließen, ist es erforderlich, das Registrierungsformular auszufüllen sowie der Datenschutzerklärung und den Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Sie stellen Ihre Anfrage ausschließlich über ein Funktionspostfach und verwenden keine persönliche E-Mail-Adresse. Bitte klären Sie vorab in Ihrer Behörde, ob bereits ein Registrierungskonto vorliegt.
Nach der Prüfung der Angaben wird der Zugang für Ihre Behörde freigeschaltet und Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie die verfügbaren Angebote im eGovernment-Marktplatz bestellen. Bitte beachten Sie, dass die Freischaltung nur während der Geschäftszeiten erfolgt und bis dahin keine Bestellungen aufgegeben werden können. Bei Fragen zur Registrierung benutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Erhalte ich nach der Anmeldung eine Bestätigung?

Sobald die Registrierung auf dem eGovernment-Marktplatz durchgeführt wurde und die Prüfung erfolgt ist, werden Sie per E-Mail über die Freischaltung informiert.

Ich suche einen Basisdienst oder Online-Dienst, der nicht im eGovernment-Marktplatz bereitgestellt wird. Was kann ich tun?

Bitte wenden Sie sich an folgenden Kontakt: marktplatz@sachsen-anhalt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Auswahl von Diensten

Kann vor Bestellung eines Angebots eine Demoversion z.B. über einen Stage-Link zur Ansicht aufgerufen werden?

Ja, in den Details zum Dienst ist, sofern vorhanden, ein Stage-Link angegeben, über den eine Demoversion zur Ansicht aufgerufen werden kann. Bei Unsicherheiten oder weiteren Fragen können Sie sich gerne an den Kontakt: marktplatz@sachsen-anhalt.de wenden.

Fallen Kosten für angebotene Dienste an?

Für die verfügbaren Dienste fallen keine Kosten an.

Kann ich mehrere Dienste gleichzeitig bestellen?

Ja, im Regelfall können mehrere Dienste gleichzeitig bestellt werden. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, erhalten Sie eine Hinweismeldung im Warenkorb und Sie werden darum gebeten, den nicht gleichzeitig bestellbaren Dienst zu entfernen und nach dem Vorgang erneut zu bestellen.

Wie kann ich sehen, welche Dienste bereits von meiner Kommune oder Behörde bestellt wurden?

Bereits bestellte Dienste sind auf der Kategorieseite als „bereits bestellt“ markiert und können nicht erneut bestellt werden. Zudem können Sie über die Filterfunktion nach bereits bestellten Diensten filtern. Darüber hinaus kann nach Anmeldung am eGovernemnt-Marktplatz im Bereich „Bestellungen“ der Status aller Bestellungen eingesehen werden.

Sind die Online-Dienste auf dem eGovernment-Marktplatz des Landes Sachsen-Anhalt fachlich geprüft und freigegeben?

Ja, alle angebotenen Online-Dienste (AFM- und EfA-Dienste) auf dem eGovernment-Marktplatz des Landes Sachsen-Anhalt wurden fachlich vom zuständigen Ministerium geprüft und freigegeben. Die Inhalte der Plattform verantwortet das Ministerium für Inneres und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt (MID).

Welche Informationen stellt der Reiter „Produktvorschau“ im eGovernment-Marktplatz bereit?

Der Reiter „Produktvorschau“ gibt einen Überblick über Online-Dienste, die sich derzeit in der Entwicklung oder in der fachlichen Freigabe befinden. In der Stage-Umgebung des Landes Sachsen-Anhalt können Sie diese Dienste bereits vorab einsehen. So haben Sie die Möglichkeit, frühzeitig zu prüfen, ob ein Dienst für Ihre Behörde von Nutzen ist und ob Sie das zukünftige Angebot des Landes in Anspruch nehmen möchten.

Bestellabschluss

Wie schließe ich eine Bestellung ab?

Nachdem Sie die gewünschten Dienste in den Warenkorb gelegt haben, bestätigen Sie die Nutzungsbedingungen und klicken auf „Jetzt bestellen“. Sie erhalten im Anschluss eine Bestellbestätigung und können die Bestellung sofort im Kundenkonto einsehen.

Nach der Bestellung

Wie funktioniert die Einbindung oder Aktivierung der bestellten Dienste aus dem eGovernment-Marktplatz nach erfolgreicher Bestellung?

Dies ist von dem jeweiligen Dienst abhängig. Die Beschreibung zu einer nötigen Einbindung oder Aktivierung ist auf der jeweiligen Detailseite im Marktplatz einzusehen. Zudem werden nach der Bestellung in Ihrem Kontobereich zu dem jeweiligen Dienst passende ausführliche Anleitungen zum Download bereitgestellt.

Wo können zurückliegende Bestellungen eingesehen werden?

Die zurückliegenden Bestellungen können in Ihrem Kundenkonto im Menüpunkt „Bestellungen“ eingesehen werden. Zudem sind bereits bestellte Dienste im Marktplatz als „bereits bestellt“ markiert, sodass eine versehentliche Doppelbestellung vermieden wird.

Wie erhalte ich notwendige Dokumente nach einer Bestellung?

Die benötigten Dokumente sind im Anschluss an die Bestellung in Ihrem Kundenkonto unter dem Menüpunkt „Downloaddokumente“ einsehbar und können heruntergeladen und so ggf. innerhalb Ihrer Kommune oder Landesbehörde geteilt werden.

Sonstiges

Können kommunal entwickelte Dienste auch im eGovernment-Marktplatz angeboten werden?

Kommunal entwickelte Dienste können derzeit nicht im eGovernment-Marktplatz angeboten werden, da noch rechtliche Fragen geklärt werden müssen. Es ist jedoch grundsätzlich vorgesehen, diese Möglichkeit in Zukunft zu schaffen.