Sachsen-Anhalt
FV Negativzeugnis zum gesetzlichen Vorkaufsrecht beantragen
Das Fachverfahren dient der Bearbeitung zur Ausstellung eines gesetzlichen Negativzeugnisses durch die zuständige Fachabteilung der Verwaltung. Über den zugehörigen Online-Dienst kann das Notariat einen Antrag stellen. Ziel dieses Fachverfahrens ist es, die eingereichten Antragsdaten zu prüfen und auf Basis der verwaltungsseitigen Prüfschritte einen Bescheid zu erstellen (Gebührenbescheid, Bescheid zum Vorkaufsrechtsverzicht). Zudem kann bei Nichtzuständigkeit ein Zuständigskeitsschreiben erzeugt werden.
Daten zur Überprüfung für die Bescheiderstellung:
- Personen-, Adress- und Kontaktdaten des antragstellenden Notariats
- Angaben zum Grundstück (z.B. Flurstück, Lage, Adresse)
- Angaben zum Kaufvertrag, bzw. zur geplanten Veräußerung
- Weitere für die Prüfung des Vorkaufsrechts relevante Unterlagen und Nachweise
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Art des Produktes:
Fachverfahren