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Hilfen zur Erziehung-Online

Hilfen zur Erziehung-Online

Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und daher Hilfe für dessen Entwicklung geeignet und notwendig erscheint. Die Möglichkeiten reichen von ambulanten, über teilstationäre bis hin zu stationären Hilfen. Zuständig ist das Jugendamt, welches zudem eine Beratung über geeignete bzw. notwendige Maßnahmen anbietet.

Verfügbare Antragsstrecken sind:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe Gewährung
  • Hilfe zur Erziehung Gewährung
  • Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung
  • Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit Gewährung
  • Vorgesehen zum Löschen - Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung Gewährung
  • Erziehung in einer Tagesgruppe Gewährung
  • Heimerziehung Gewährung
  • Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung
  • Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung
  • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Gewährung

Weiterführende Informationen zum Onlinedienst (z.B. Produktdatenblatt, Informationspaket zur Mitnutzung, Anbindungsdokumente, …) sind abrufbar unter: Hilfen zur Erziehung Online - Bremer Portal für Mitnutzung (bremen.de)


  • Art des Produktes:

    EfA-Dienst
  • Status:

    Produktiv
  • Themenfeld:

    Familie und Kind
  • Unentgeltlich nachnutzbar bis:

    31.12.2026
  • Vorlage im BUS:

    Nein
  • Zustellkanal:

    OSCI / XTA, dDatabox
  • Zuständiges Fachressort:

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
  • Zuständigkeiten:

    Kreise, Kreisfreie Städte