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Negativbescheinigung

Hansestadt Bremen

Negativbescheinigung

Wenn eine Mutter nachweisen muss, dass ihr die alleinige elterliche Sorge für ihr Kind zusteht, kann sie bei ihrem Jugendamt einen Auszug aus dem Sorgeregister anfragen. Häufig gibt es Situationen, bspw. wenn Reisepässe für Kinder benötigt werden, dass es vorteilhaft ist, wenn der Nachweis schnell bereitgestellt werden kann.

Verfügbare Antragsstrecken sind:

  • Sorgeregister Ausstellung Negativbescheinigung

Weiterführende Informationen zum Onlinedienst (z.B. Produktdatenblatt, Informationspaket zur Mitnutzung, Anbindungsdokumente, …) sind abrufbar unter:

Schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister (Negativbescheinigung) - Bremer Portal für Mitnutzung (bremen.de)


  • Art des Produktes:

    EfA Online-Dienst
  • Status:

    Produktiv
  • Themenfeld:

    Familie und Kind
  • Vorlage im BUS:

    Nein
  • Zustellkanal:

    OSCI / XTA, dDatabox
  • Zuständigkeiten:

    Kreise, Kreisfreie Städte
  • Zuständiges Fachressort:

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
  • Unentgeltlich nachnutzbar bis:

    31.12.2026