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Paket Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung im öffentlichen Straßenraum

Sachsen-Anhalt

Das Paket besteht aus:

Zur Vorschau

Dieses Fachverfahren unterstützt die zuständige Verwaltung bei der Bearbeitung und Entscheidung über Anträge zur Plakatierung im öffentlichen Straßenraum zu Werbezwecken. Ziel ist es, die eingereichten Antragsdaten strukturiert zu erfassen, auf Einhaltung aller relevanten rechtlichen und ordnungsbehördlichen Vorgaben zu prüfen und eine Genehmigung oder Ablehnung zur Plakatierung auszustellen.

Daten zur Überprüfung für die Bearbeitung:

  • Personen-, Adress- und Kontaktdaten der antragstellenden Person
  • Angaben zur Veranstaltung für die das Plakat angebracht werden soll
  • Angaben zur Plakatierung
  • Art des Produktes:

    Fachverfahren

Zur Vorschau

Der Online-Dienst dient der Beantragung einer Erlaubnis für das Anbringen von Plakaten für Werbezwecke im öffentlichen Straßenraum. Es werden folgende Daten erfasst:

  • Personen-, Adress- und Kontaktdaten der antragstellenden Person
  • Angaben zur Veranstaltung für die das Plakat angebracht werden soll
  • Angaben zur Plakatierung

Leistungskatalogschlüssel: 99108012005005

BUS-Vorlage: Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung im öffentlichen Straßenraum (AFM-ST)

  • Art des Produktes:

    ST Online-Dienst
  • Schutzbedarfsfeststellung:

    Normal
  • Status:

    Produktiv
  • Technologie:

    AFM
  • Themenfeld:

    Unternehmensführung und -entwicklung
  • Verfügbarkeit:

    Verfügbar
  • Vorlage im BUS:

    Ja
  • Zustellkanal:

    FIT-Connect, GMM (E-Mail, File-Share), OSCI / XTA, dDatabox
  • Unentgeltlich nachnutzbar bis:

    31.12.2026

Paket Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung im öffentlichen Straßenraum

Das Paket „Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung im öffentlichen Straßenraum“ verbindet Online-Dienst und Fachverfahren zu einer medienbruchfreien Antragstrecke. Bürgerinnen und Bürger beantragen die Erlaubnis zur Plakatierung im öffentlichen Straßenraum digital, inklusive aller relevanten Angaben zur Veranstaltung und Plakatierung. Die Verwaltung prüft den Antrag direkt im Fachverfahren und übermittelt die Genehmigung oder Ablehnung anschließend automatisch in das BundID-Postfach. So werden Prozesse effizienter und der Bürgerservice spürbar verbessert.