Personenbeförderungs-genehmigung
Der verfügbare Online-Dienst ermöglicht die digitale Beantragung einer Personenbeförderungsgenehmigung.
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen, Straßenbahnen und Oberleitungsomnibussen (Obussen) ist genehmigungspflichtig. Jede Unternehmerin und jeder Unternehmer im Sinne des § 3 PBefG benötigt daher eine Genehmigung zur Personenbeförderung. Darunter fällt der Linienverkehr, zum Beispiel der Verkehr mit Omnibussen und Straßenbahnen, sowie der Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen.
Der Gelegenheitsverkehr schließt unter anderem den Verkehr mit Taxen, Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen oder den Verkehr mit Mietwagen und Mietomnibussen ein.
Die digitale Lösung ermöglicht eine erleichterte Antragsstellung und eine automatisierte Übertragung von angegebenen Daten und eingereichten Unterlagen in das entsprechende, angebundene Fachverfahren.
Die abschließende Prüfung obliegt der Sachbearbeitung innerhalb der zuständigen Genehmigungsbehörde.
Die Nutzenden können den Online-Dienst zur Antragsstellung mit Hilfe des ELSTER-Unternehmenskontos nutzen und eine Anzahlung auf die anfallenden Gebühren per ePayment in einfacher Form bargeldlos leisten. Ein Präsenztermin für die Antragstellenden ist somit nicht mehr erforderlich.
Zusätzlich wird durch das Land die Schnittstelle zu dem Fachverfahren ALVA9 finanziert, um eine End-to-End-Digitalisierung zu begünstigen.
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Unentgeltlich nachnutzbar bis:
31.12.2026