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Pflegekinderwesen Digital

Bremen

Pflegekinderwesen Digital

Pflegekinder werden in Deutschland vom Jugendamt oder von anerkannten freien Trägern an Pflegeeltern vermittelt. Hierfür müssen sich potenzielle Pflegeeltern bewerben und werden umfangreich auf ihre Eignung geprüft, aber auch unterstützt.
Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe wird nach dem Alter des Pflegekindes gestaffelt bemessen und setzt sich aus dem Grundbedarfssatz und den Kosten der Erziehung zusammen. Der Grundbedarfssatz deckt in der Regel den gesamten Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Kosten der Erziehung sind der „Anerkennungsbeitrag“ für die Erziehungsleistung der Pflegeeltern.

Verfügbare Antragsstrecken sind:

  • Allgemeine Vollzeitpflege Begleitung
  • Befristete Vollzeitpflege Begleitung
  • Beitragsübernahme der Unfallversicherung von Pflegepersonen Übernahme
  • Bezuschussung Altersabsicherung von Pflegepersonen Versorgung
  • Eignungsprüfung für interessierte Pflegeeltern Prüfung
  • Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung
  • Fortführung der Unterbringung / Hilfe für junge Volljährige Begleitung
  • Heilpädagogische Vollzeitpflege gewähren Begleitung
  • Leistungen der Krankenhilfe - Übernahme von Beiträgen für eine freiwillige Krankenversicherung Versorgung
  • Leistungen der Krankenhilfe - Zuzahlungen und Eigenanteile Versorgung

Pflegekinderwesen Digital - Bremer Portal für Mitnutzung (bremen.de)


  • Art des Produktes:

    EfA-Dienst
  • Status:

    Produktiv
  • Themenfeld:

    Familie und Kind
  • Unentgeltlich nachnutzbar bis:

    31.12.2026
  • Vorlage im BUS:

    Nein
  • Zustellkanal:

    OSCI / XTA, dDatabox
  • Zuständiges Fachressort:

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
  • Zuständigkeiten:

    Kreise, Kreisfreie Städte