Der Online-Dienst (OD) „Verpflichtungserklärung“ bietet eine digitale Lösung für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes. Mit ihm haben Verpflichtungsgeber die Möglichkeit, mit Nutzung der Onlineausweisfunktion (BundID) die Verpflichtungserklärung vollständig digital abzugeben oder den Behördentermin zu Abgabe der Erklärung durch die digitale Eingabe aller notwendigen Angaben und das Hochladen aller erforderlichen Unterlagen vorzubereiten.
Der Online-Dienst überträgt die Antragsdaten und angehängte Dokumente in das angeschlossene Fachverfahren. Alternativ steht ein digitaler Postkorb zum Abruf der Daten zur Verfügung.